Produkte / Wissen / Kleingewerbe anmelden

Wissen · Kostenlos · Stand Juli 2026

Kleingewerbe anmelden: Schritte, Kosten, Fristen.

Ein Kleingewerbe melden Sie beim Gewerbe- oder Ordnungsamt Ihrer Kommune an; die Gebühr liegt je nach Kommune bei etwa 10 bis 60 Euro. Danach folgt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER binnen eines Monats. Diese Seite fasst die fünf Schritte, die Kosten und die Fristen zusammen — jede Angabe mit direktem Link zur amtlichen Quelle.

Ablauf

Die fünf Schritte der Anmeldung.

  1. Gewerbeanmeldung beim Gewerbe- oder Ordnungsamt. Die Gewerbeanzeige ist mit Aufnahme des Gewerbes zu erstatten (§ 14 GewO). Viele Kommunen bieten die Anmeldung online an.
  2. Automatische Weitermeldung. Das Amt informiert unter anderem Finanzamt, IHK/HWK, Statistisches Landesamt und die gesetzliche Unfallversicherung (IHK-Übersicht). Die Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft binnen einer Woche (§ 192 SGB VII) gilt in der Regel als erfüllt, wenn die Gewerbeanzeige innerhalb dieser Woche erfolgt — prüfen Sie nach einigen Wochen, ob die zuständige Berufsgenossenschaft Sie erfasst hat.
  3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER — binnen eines Monats. Die Pflicht folgt aus § 138 AO; das Formular finden Sie im ELSTER-Portal.
  4. Steuernummer erhalten. Das Finanzamt teilt die Steuernummer nach Bearbeitung des Fragebogens mit — sie gehört auf jede Rechnung.
  5. IHK- oder HWK-Mitgliedschaft. Sie beginnt automatisch. Für Existenzgründer entfällt der IHK-Grundbeitrag in den ersten Jahren häufig ganz oder teilweise (§ 3 IHKG, Beispiel IHK Frankfurt).

Kosten

Was die Anmeldung kostet.

Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung: die zwei Grenzen.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet, weist als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer aus und hat keinen Vorsteuerabzug (§ 19 UStG). Beim Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze endet der Status sofort ab dem überschreitenden Umsatz. Im Gründungsjahr gilt für das laufende Jahr die 25.000-Euro-Grenze. Details regelt das BMF-Schreiben vom 18.03.2025.

Methodik & Stand

Wie diese Seite belegt ist.

Stand: 10. Juli 2026. Alle Zahlen, Fristen und Grenzen sind gegen die verlinkten amtlichen und fachlichen Quellen geprüft. Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft — Transparenzhinweis im Sinne von Art. 50 der EU-KI-Verordnung. Diese Seite vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.