Wissen / Kleingewerbe anmelden

Wissen · Kostenlos · Stand Juli 2026

Kleingewerbe anmelden: Schritte, Kosten, Fristen.

Ein Kleingewerbe melden Sie beim Gewerbe- oder Ordnungsamt Ihrer Kommune an; die Gebühr liegt je nach Kommune bei etwa 10 bis 60 Euro. Danach folgt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER binnen eines Monats. Diese Seite fasst die fünf Schritte, die Kosten und die Fristen zusammen — jede Angabe mit direktem Link zur amtlichen Quelle.

Ablauf

Die fünf Schritte der Anmeldung.

  1. Gewerbeanmeldung beim Gewerbe- oder Ordnungsamt. Die Gewerbeanzeige ist mit Aufnahme des Gewerbes zu erstatten (§ 14 GewO). Viele Kommunen bieten die Anmeldung online an.
  2. Automatische Weitermeldung. Das Amt informiert unter anderem Finanzamt, IHK/HWK, Statistisches Landesamt und die gesetzliche Unfallversicherung (IHK-Übersicht). Die Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft binnen einer Woche (§ 192 SGB VII) gilt in der Regel als erfüllt, wenn die Gewerbeanzeige innerhalb dieser Woche erfolgt — prüfen Sie nach einigen Wochen, ob die zuständige Berufsgenossenschaft Sie erfasst hat.
  3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER — binnen eines Monats. Die Pflicht folgt aus § 138 AO; das Formular finden Sie im ELSTER-Portal.
  4. Steuernummer erhalten. Das Finanzamt teilt die Steuernummer nach Bearbeitung des Fragebogens mit — sie gehört auf jede Rechnung.
  5. IHK- oder HWK-Mitgliedschaft. Sie beginnt automatisch. Für Existenzgründer entfällt der IHK-Grundbeitrag in den ersten Jahren häufig ganz oder teilweise (§ 3 IHKG, Beispiel IHK Frankfurt).

Kosten

Was die Anmeldung kostet.

Fristen

Die drei Fristen, an einem Ort.

Die Überschrift dieser Seite verspricht Fristen; sie standen bisher verteilt in den fünf Schritten. Hier stehen sie zusammen — dieselben Angaben mit denselben Quellen, nichts kommt hinzu.

Ohne feste Frist, aber der Reihe nach danach: die Steuernummer vom Finanzamt und die IHK- oder HWK-Mitgliedschaft, die automatisch beginnt.

Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung: die zwei Grenzen.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet, weist als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer aus und hat keinen Vorsteuerabzug (§ 19 UStG). Beim Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze endet der Status sofort ab dem überschreitenden Umsatz. Im Gründungsjahr gilt für das laufende Jahr die 25.000-Euro-Grenze. Details regelt das BMF-Schreiben vom 18.03.2025.

Häufige Verwechslung

Kleingewerbe ist nicht dasselbe wie Kleinunternehmer.

Die beiden Begriffe stammen aus zwei verschiedenen Rechtsgebieten und sind unabhängig voneinander. Kleingewerbe ist Gewerberecht: Sie zeigen ein Gewerbe an (§ 14 GewO) und sind nicht im Handelsregister eingetragen. Kleinunternehmer ist Umsatzsteuerrecht: Sie weisen unterhalb der beiden Grenzen keine Umsatzsteuer aus (§ 19 UStG). Man kann das eine ohne das andere sein.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wann muss ich das Gewerbe anmelden?

Mit Aufnahme des Gewerbes — das ist ein Zeitpunkt, keine Frist in Tagen (§ 14 GewO). Viele Kommunen bieten die Anmeldung online an.

Wie lange habe ich für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Einen Monat (§ 138 AO). Der Fragebogen läuft über das ELSTER-Portal; das Finanzamt teilt danach die Steuernummer mit.

Muss ich mich selbst bei der Berufsgenossenschaft melden?

Die Meldepflicht besteht binnen einer Woche (§ 192 SGB VII). Sie gilt in der Regel als erfüllt, wenn die Gewerbeanzeige innerhalb dieser Woche erfolgt — prüfen Sie nach einigen Wochen nach, ob Sie erfasst wurden.

Ist Kleingewerbe dasselbe wie Kleinunternehmer?

Nein. Kleingewerbe ist Gewerberecht (§ 14 GewO), Kleinunternehmer ist Umsatzsteuerrecht (§ 19 UStG). Die beiden Eigenschaften sind unabhängig voneinander.

Was kostet die Anmeldung?

Je nach Kommune etwa 10 bis 60 Euro, in Frankfurt am Main zum Beispiel 28 Euro (frankfurt.de). Notar und Handelsregister sind für das Kleingewerbe nicht erforderlich.

Methodik & Stand

Wie diese Seite belegt ist.

Stand der Angaben: 10. Juli 2026. Alle Zahlen, Fristen und Grenzen sind gegen die verlinkten amtlichen und fachlichen Quellen geprüft. Am 8. September 2026 wurde die Seite umgestellt: die Fristen stehen jetzt an einem Ort, der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer ist ausgeschrieben, und häufige Fragen sind zusammengefasst. Dabei wurde keine Angabe geändert und keine hinzugefügt — deshalb bleibt der Stand der Angaben der 10. Juli 2026. Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft — Transparenzhinweis im Sinne von Art. 50 der EU-KI-Verordnung. Diese Seite vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.